Das Erstgespräch dient dazu einander kennenzulernen und Ihre Anliegen und Zielvorstellungen abzuklären. Sie bekommen zudem einen Überblick über meine Arbeitsweise, um festzulegen, ob eine Zusammenarbeit für Sie vorstellbar ist. Danach planen und besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen. Ziel ist es, die bestmögliche Behandlung für Sie zu finden und die Dauer der Behandlung/Therapie an Ihre individuelle Problemlage anzupassen. Dabei gilt: So lange wie nötig, so kurz als möglich.
Ich nehme mir für das Erstgespräch ausreichend Zeit (ca. 60 bis 80 Minuten) und verrechne ein Honorar von 90 €.
Sollte ich nicht die geeignete Ansprechperson für Sie sein, vermittle ich Sie gerne nach Möglichkeit an KollegInnen weiter.
Psychologische Beratung/Therapie/Biofeedback (Einzelsetting):
Psychologische Beratung/Behandlung (Paarsetting):
Der Preis setzt sich zusammen aus der Vorbereitungszeit, der Therapie bzw. Behandlungs- und/oder Beratungszeit und der Nachbereitung der psychologischen Einheit. Auch die Kosten von Arbeitsmaterialien und Unterlagen sind darin inkludiert.
Die klinisch-psychologische Behandlung/Beratung/Therapie wird gegenwärtig finanziell nicht durch die Krankenkassen unterstützt und muss daher privat bezahlt werden. Eine Verrechnung mit der Krankenkasse ist daher (noch) nicht möglich.
Eventuelle Vorteile von privaten Gesundheitsleistungen sind kurze Wartezeiten auf Termine bzw. kurzfristige Terminmöglichkeiten sowie Anonymität gegenüber der Krankenversicherung, da die Inanspruchnahme der psychologischen Leistung nirgends aufscheint.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BEI PSYCHOONKOLOGISCHER THERAPIE:
Für einkommensschwache KrebspatientInnen kann vor Beginn einer psychoonkologischen Therapie um finanzielle Unterstützung bei der ÖGPO - Österreichische Gesellschaft für Psychoonkologie angesucht werden. Weitere Infos finden Sie hier.
Nach der erfolgten psychologischen Einheit erhalten Sie eine Honorarnote. Den Betrag können Sie bar oder mit Karte bezahlen.
Sollten Sie einmal verhindert sein und den festgelegten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin telefonisch (Nachricht auf Mailbox) oder per SMS abzusagen. Ansonsten bitte ich um Verständnis, dass ich den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stelle.
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich gemäß § 37 des Psychologengesetzes der Verschwiegenheitspflicht. Dies entspricht auch meiner persönlichen Haltung, da es mir wichtig ist, Ihnen eine vertrauensvolle und sichere Gesprächsatmosphäre zu bieten. Daher behandle ich die – mir durch unsere psychologischen Einheiten bekannt gewordenen Informationen – vertraulich.